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AiDiA 2024

Teilnahmebedingungen

1. Gegenstand

AiDiA (Business Empowerment Hub gUG (haftungsbeschränkt), Sorbenstraße 60-64, 20537 Hamburg) hat sich zum Ziel gesetzt Afrodeutschen Gründer:innen eine Plattform zu geben und ihnen mehr Chancen zu ermöglichen.

Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Gründer:innen, Jungunternehmer:innen und Startups die Gelegenheit, ihre Geschäftsideen und Projekte vor Investor:innen, Ecosystem-Buildern und potentiellen Geschäftspartner:innen zu präsentieren und mit ihnen in Kontakt zu treten.

2. Teilnahme

a. Teilnehmen kann neben einzelnen Gründer:innen auch jedes bereits gegründete Startup-Unternehmen, das Teil eines Inkubator- oder Accelerator-Programms ist.

b. Die Teilnahme ist als Vertreter:in eines Unternehmens in Form eines Teams oder einer Einzelperson möglich. Die Teilnehmenden müssen volljährig sein und befugt sein, im Namen des Unternehmens zu handeln. Es ist nur eine Bewerbung pro Unternehmen möglich.

c. Teilnehmende Einzelpersonen oder Teams müssen an den Tagen 17.08. – 18.08. und 07.09.2024 für vorbereitende Workshops sowie das Finale in Hamburg zur Verfügung stehen.

d. Unter den Gründungs-Gesellschafter:innen sollte sich mindestens eine Person mit Afrodeutscher Historie befinden.

e. Der offizielle Bewerbungsstart ist der 03.03.2024. Einsendeschluss ist der 07.04.2024 um 23:59 Uhr. Bis dahin sollte deine Bewerbung über unser Portal vollständig ausgefüllt und eingereicht sein.

3. Bewerbung

a. Die Anmeldung erfolgt über die Bewerbungsmaske durch Einreichung eines offizielles Dokuments, welches das Datum der Gründung oder die Teilnahme an einem Inkubatoren- bzw. Acceleratorenprogramm bestätigt.

b. Der/Die Teilnehmer:in hat der Veranstalterin solche Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die sich während der Bewerbungsphase und der Durchführung des „Pitch-Wettbewerbszu den Angaben auf dem Bewerbungsbogen ergeben.

c. Teilnehmende haben zudem ein Teamfoto und ein Bewerbungsvideo über einen Cloud Download-Link (Empfehlung Google Drive, Dropbox) zur Verfügung zu stellen: Video (60s) – Was ist euer Problem, Lösung/Idee, Motivation? Warum sollte die Community für euch voten? (Hochformat 9:16)

d. Die Inhalte müssen auch mindestens 8 Wochen nach Bewerbungsschluss mithilfe eures Links herunterzuladen sein.

e. Die Inhalte werden zum Zwecke der Präsentation und Bewerbung der Teilnehmer selbst als auch des Events (also zu Marketingzwecken) veröffentlicht.

f. Ein Anspruch auf Teilnahme an dem Pitch-Event gibt es nicht. AiDiA behält sich insbesondere das Recht vor, Bewerbungen – ohne Angaben von Gründen – nicht zu berücksichtigen.

4. Rechte an der Bewerbung und den Inhalten

a. Teilnehmende garantieren, Inhaber:in der erforderlichen Rechte an der Geschäftsidee bzw. dem Projekt und dessen Inhalt zu sein. Sind Teilnehmende nicht alleiniger Urheber oder Rechteinhaber, erklären sie ausdrücklich, über die für die Teilnahme am Pitch-Event erforderlichen Rechte zu verfügen.

b. Teilnehmende räumen AiDiA an den Bewerbungsunterlagen und deren Inhalt das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte aber nicht exklusive Nutzungsrecht ein, diese auf einem Server zu speichern und/oder an das Gremium zur Bewertung zu übersenden. Zudem hat AiDiA das Recht, mit den gemachten Angaben und Inhalten Profile der Teilnehmenden zu erstellen und diese den Interessierten und Besuchern der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht insbesondere durch Handouts, Flyer und Plakate während der Veranstaltung und Social-Media Präsentationen im Vorfeld der Veranstaltung.

c. Mit der Bewerbung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, die zur Verfügung gestellten Inhalte zu Marketing- und Pressezwecken vorzustellen. AiDiA wird dabei auf persönliche und rechtliche Interessen Rücksicht nehmen.

d. Ein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen und/oder Inhalte besteht nicht.

5. Bewertungsphase

a. Nach fristgerechter Einreichung, werden die Bewerbungen von einem ausgewählten AiDiA-Team auf ihre Vollständigkeit überprüft und nach folgenden Kriterien bewertet:

– Innovation (Welchen Neuerungen bringt eure AiDiA? Gibt es das Vorhaben schon oder seid ihr First Mover?)

– Wirtschaftlichkeit (Welchen wirtschaftlichen Vorteil bringt euch eure AiDiA? Rentiert sich euer Business Case?)

– Gründerpersönlichkeiten (Wer steckt hinter der AiDiA? Besitzt ihr den Spirit, den Entrepreneur:innen brauchen um erfolgreich zu sein?)

– Kreativität & Bühnenpräsenz (Wie originell ist euer Pitchdeck? Wie einzigartig ist eure Präsentation auf der Pitch-Bühne?)

b. Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgter Bewertung eine Zu- oder Absage für die nächste Runde. Die Geschäftsideen der Bewerbungen, die sich für die zweite Runde qualifiziert haben, werden nach einem Pre-Pitch am 12.05.2024 (Ideenpitch) und 19.05.2024 (Gründerpitch) vom Advisory Board erneut bewertet.

c. In der zweiten Runde erhalten die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich über das AiDiA-Golden-Ticket Wettbewerb auf der Social Media Plattform Instagram direkt für das Finale zu qualifizieren.

d. Haben die Teams die Prüfung unseres Advisory Boards erfolgreich bestanden oder sich durch den Golden Ticket Wettbewerb direkt für das Finale qualifiziert, erhalten sie eine weitere Zu- oder Absage.

e. In das Finale eingeladen werden 5 Teilnehmende des Gründerpitches und 3 Teilnehmende des Ideenpitches.

f. Die Teilnehmenden werden an einem zweitägigen Workshop in unterschiedlichen Sessions bestmöglich auf ihren Auftritt vorbereitet und erhalten von unseren Coaches wertvollen Input zu ihren Geschäftsmodellen. Außerdem wird den Teilnehmenden eine persönliche Mentor:in zugeteilt, mit dem/der sie in 3 virtuellen Sessions das Geschäftsmodell schärfen und sich auf den Auftritt im Finale optimal vorbereiten können.

6. Pitches und Prämien

a. Im finalen Pitch-Event erhalten die Teilnehmenden der Pitch-Kategorie Gründer:innen-Pitch 5 Minuten und Teilnehmende der Pitch-Kategorie Ideenpitch 3 Minuten, um ihr Geschäftsmodell zu präsentieren. AiDiA behält sich vor die Pitch-Zeiten ggf. auch kurzfristig anzupassen.

b. Maximal zwei Teammitglieder dürfen ihre „AiDiA“ bzw. ihr Startup auf der Bühne präsentieren, nach Absprache auch auf Englisch. Wenn auf Englischer Sprache präsentiert werden soll, muss mindestens eine Person im Team vorhanden sein, die etwaige deutsche Fragen der Jury versteht und beantwortet. Bei zwei Pitcher:innen muss mindestens 1 Person Afrodeutsch sein.

c. Neben den Sachpreisen werden die Gewinner der Pitches mit folgenden Preisgeldern prämiert:

– Gründer:innen-Pitch Platz 1: 30.000 EUR

– Gründer:innen-Pitch Platz 2: 15.000 EUR

– Gründer:innen-Pitch Platz 3: 5.000 EUR

– Ideen-Pitch Platz 1: 2.000 EUR

– Ideen-Pitch Platz 2: 1.000 EUR

d. Die Gewinner:innen verpflichten sich, die Preisgelder ausschließlich für die Weiterentwicklung der Geschäftsidee bzw. den Ausbau des Startups zu investieren. AiDiA behält sich vor, die Nachweise über einen Quartalsbericht, einschließlich Finanzübersicht, einzuholen.

7. Haftung und Freistellung

Sofern Teilnehmende die Bewerbung einreichen, garantieren sie, dass sie keine Inhalte übersenden oder präsentieren werden, deren Bereitstellung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Die Teilnehmenden stellen AiDiA von Ansprüchen gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultiert, die die Teilnehmenden für die Bewerbung/Präsentation verwendeten. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, AiDiA von Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten) vollständig freizustellen.

8. Ausschluss von der Teilnahme

Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt AiDiA, die jeweiligen Teilnehmenden von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn Teilnehmende falsche Angaben machen oder verwendete Inhalte geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Inhalten, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.

9. Abschließend

a. Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.

b. Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Prämierung wird ausgeschlossen.

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